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Als Arbeitnehmer in Deutschland genießt du eine Reihe von gesetzlichen Rechten und dein Arbeitsvertrag sollte diese Rechte in der Regelung enthalten. Hier sind 9 gesetzliche Verpflichtungen, die üblicherweise in deutschen Arbeitsverträgen geregelt sein sollten:
1. Arbeitszeitregelung:
Dein Arbeitsvertrag sollte klare Bestimmungen über deine wöchentliche Arbeitszeit, Pausenregelungen und Überstunden enthalten. Die Arbeitszeitregelung muss die gesetzlichen Vorschriften einhalten, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Gemäß Paragraph 3 des deutschen Arbeitszeitgesetzes ist es vorgeschrieben, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Ein Arbeitstag erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Stunden ab Arbeitsbeginn und fällt somit nicht zwingend mit dem Kalendertag zusammen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden zu verlängern, sofern ein Ausgleich erfolgt. Dabei muss die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten oder 24 Wochen dennoch insgesamt acht Stunden pro Tag betragen. Gemäß Paragraph 5 des deutschen Arbeitszeitgesetzes haben Beschäftigte nach Beendigung ihrer täglichen Arbeitszeit Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Ausnahmen besehen z. B. im Bereitschaftsdienst.
2. Urlaubsanspruch:
Dein Anspruch auf bezahlten Urlaub sollte im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hast du Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. In der Regel stehen dir weitere unbezahlte Urlaubstage zu, die du nehmen kannst, wenn beispielsweise ein Familienmitglied verstirbt o.ä. In der Zeitarbeit wird der Urlaub zusätzlich durch den Tarifvertrag des BAP/DGB geregelt. Die Anzahl der Urlaubstage für Zeitarbeitskräfte richtet sich nach der Dauer ihres ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnisses. Im ersten Jahr stehen Zeitarbeitskräften 24 Urlaubstage zu.
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Im zweiten Jahr erhöht sich dies auf 25 Tage.
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Im dritten Jahr auf 26 Tage.
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Im vierten Jahr auf 28 Tage.
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Ab dem fünften Jahr beträgt der Jahresurlaub 30 Tage.
Es ist zu beachten, dass die exakte Anzahl der Urlaubstage je nach individuellem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren kann. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Urlaubsanspruch entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilig angepasst.
3. Vergütung:
Dein Gehalt oder dein Lohn sowie die Zahlungsmodalitäten sollten im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Dies sollte auch Regelungen zu etwaigen Zulagen, Boni oder anderen Zusatzleistungen umfassen. Seit Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich daraus ein Bruttoverdienst von ungefähr 2.150 Euro pro Monat. In der Zeitarbeit gilt ein Mindestlohn von 13,50 € pro Stunde.
4. Kündigungsfristen:
Die Kündigungsfristen für dich und deinen Arbeitgeber müssen im Arbeitsvertrag vermerkt sein. Diese können je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren und sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen danach sind 4 Wochen üblich. In der Regel kann die restliche Arbeitszeit durch eine Freistellung oder restliche Urlaubstage gedeckt werden.
5. Arbeitsort:
Der Arbeitsort, an dem du tätig sein wirst, sollte im Vertrag angegeben werden. Falls du auch an anderen Orten arbeiten musst, sollte dies ebenfalls festgelegt sein. Es sollte auch geregelt sein wie viele Tage im Jahr du auf Dienstreise sein darfst und welche Länder diese umfassen kann. Seit der Corona-Pandemie sind auch Homeofficetage ein Bestandteil des Arbeitsvertrags. Manche Arbeitgeber bieten an eine sog. Workation zu machen. Bei einer Workation kannst du von einem Urlaubsort aus remote Arbeiten, auch das Angebot sollte schriftlich im Vertrag festgehalten sein.
6. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit:
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, für deine Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Der Arbeitsvertrag sollte Bestimmungen enthalten, die auf die Einhaltung der entsprechenden Gesetze, wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hinweisen. Das tolle bei der Zeitarbeit? Wir kümmern uns darum, dass alle Vorschriften auch in der Realität eingehalten werden.
7. Datenschutz:
Der Umgang mit personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz muss den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), entsprechen. Der Arbeitsvertrag sollte diesbezüglich entsprechende Regelungen enthalten. Fehlt dieser, dann ist das ein Indikator für einen unseriösen Arbeitsvertrag, der einer weiteren Prüfung bedarf.
8. Nebentätigkeiten:
Es ist üblich, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber Nebentätigkeiten anzuzeigen und ggf. eine Genehmigung einzuholen. Diese Bestimmungen sollten im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Eine Nebentätigkeit kann entweder selbstständig oder unselbstständig sein. Selbstständige Tätigkeiten umfassen beispielsweise die Erbringung von Dienstleistungen oder den Verkauf von Waren auf eigene Rechnung. Unselbstständige Tätigkeiten hingegen beinhalten die Anstellung bei einem Arbeitgeber oder die Ausübung eines Ehrenamtes. Eine Nebentätigkeit liegt vor, wenn für diese Tätigkeit mehr als 15 Stunden pro Woche aufgewendet werden. Arbeitet man weniger als 15 Stunden pro Woche, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die nicht als Nebentätigkeit betrachtet wird.
9. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge:
Falls dein Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen geregelt ist, sollten die entsprechenden Bestimmungen auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Im Falle von Zeitarbeit solltest du darauf achten, dass für dich der BAP oder IGZ / DGV Tarifvertrag gilt und so auch in deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist.
Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitsvertrag sorgfältig prüfst und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholst, um sicherzustellen, dass deine Rechte und Pflichten klar geregelt sind.
* Für eine bessere Lesbarkeit wird im vorliegenden Artikel nur das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.