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Es geht uns allen einmal so. Du wachst auf und fühlst dich schlapp, deine Nase läuft und du stellst fest, dass dein Kopf sehr warm ist. Solche oder ähnliche Symptome sollten nicht unterschätzt werden, da dein Körper dir damit das Zeichen gibt, dass du krank bist. Es ist seit der der Coronapandemie klar, dass du bei ersten Symptomen lieber vorsorglich zu Hause bleiben solltest, um keine Ansteckung deiner Kollegen zu riskieren. Wir kennen es alle, das schlechte Gewissen, das uns bei einer Krankmeldung plagt. Denke immer daran, dass es für die Produktivität deines Teams viel schlimmer ist, wenn sich alle anstecken, als wenn du mal ein paar Tage zu Hause bleibst.
Bei einer Krankmeldung gibt es jedoch einige wichtige Schritte und Regeln zu beachten, hier sind die wichtigsten Punkte:
Sofortige Information des Arbeitgebers:
Melde dich so früh wie möglich bei deinem Arbeitgeber krank. Dies sollte am besten vor Arbeitsbeginn geschehen. In vielen Betrieben gibt es eine festgelegte Zeit, bis wann du dich melden musst (z.B. vor 9 Uhr morgens).
Form der Krankmeldung:
In der Regel erfolgt die Krankmeldung telefonisch, per E-Mail oder über andere vom Arbeitgeber vorgegebene Kommunikationswege.
Ärztliche Bescheinigung:
Wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage andauert, musst du spätestens am vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise ein Krankenschein oder Attest vom Arzt vorlegen. Dein Arbeitgeber kann jedoch auch verlangen, dass du die Bescheinigung früher einreichst, sogar ab dem ersten Tag. Seit Corona kann man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch telefonisch beantragen. Informiere dich bei deinem Hausarzt über diese Möglichkeit.
Weitergabe der Bescheinigung:
Übermittle die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch AU genannt) unverzüglich an deinen Arbeitgeber. Eine Kopie der Bescheinigung bleibt bei dir, das Original geht an die Krankenkasse.
Regelmäßige Information:
Bei längerer Krankheit solltest du deinen Arbeitgeber und deine Kollegen regelmäßig über deinen Gesundheitszustand und die voraussichtliche Dauer deiner Abwesenheit informieren.
Du warst krank und hast dich nicht an diese Schritte und Regeln gehalten? Das sind die möglichen Konsequenzen bei unentschuldigten Fehlzeiten:
Abmahnung:
Fehlst du unentschuldigt, wird dies als Pflichtverletzung angesehen. In der Regel folgt darauf eine Abmahnung, in der du auf dein Fehlverhalten hingewiesen wirst und die Aufforderung erhältst, dies künftig zu unterlassen.
Kündigung:
Wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten können zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Bereits eine oder zwei Abmahnungen können als Grundlage für eine Kündigung ausreichen.
Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung:
Für unentschuldigte Fehlzeiten besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Du bekommst für die unentschuldigten Tage kein Gehalt.
Negative Auswirkungen auf Arbeitszeugnis:
Häufige oder längerfristige unentschuldigte Fehlzeiten können sich negativ auf dein Arbeitszeugnis auswirken, was zukünftige Bewerbungen erschweren kann.
Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers:
In extremen Fällen kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm durch deine unentschuldigten Fehlzeiten ein finanzieller Schaden entsteht.
Manchmal besteht auch noch die Möglichkeit, eine rückwirkende Krankschreibung einzureichen. Stelle trotzdem immer sicher, dass du die Regeln deines Arbeitgebers zur Krankmeldung einhältst. Viel wichtiger ist es jedoch, dass du deine Gesundheit nicht aufs Spiel setzt. Verlangt dein Arbeitgeber von dir, dass du bei Krankheit von zu Hause ausarbeitest oder sogar trotz Erkrankung auf die Arbeit kommst, solltest du über einen Jobwechsel nachdenken. Unsere HR-Profis helfen dir gerne dabei, den richtigen Arbeitgeber zu finden, der deine Gesundheit und Wohlbefinden an erste Stelle stellt.
Mit welcher Krankheit kann man sich bei der Arbeit krankmelden?
Es gibt viele Gründe für eine Krankschreibung. Das Gute ist, dass du sie nicht mit deinem Arbeitgeber teilen musst, außer es handelt sich um eine hoch ansteckende Krankheit wie Corona, Mumps, Masern, Röteln oder Windpocken.
Im Prinzip sagt es der Name der Bescheinigung schon, alles was deine Fähigkeit zu arbeiten einschränkt, ist ein Grund für eine Krankmeldung beim Arbeitgeber. Es muss nicht immer die klassische Grippe oder eine Verletzung sein, auch durch Muskel- und Skeletterkrankungen oder psychische Erkrankungen kannst du in deiner Arbeit eingeschränkt sein. Wichtig ist, dass du ehrlich bleibst und die Krankschreibung nicht als Ausrede nutzt, um nicht arbeiten zu müssen. Auch in diesem Fall würden wir dir eher zu einem Jobwechsel raten.
* Für eine bessere Lesbarkeit wird im vorliegenden Artikel nur das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.